Die Drittschuldnerklage – worauf Sie als Anwalt achten sollten.

Vereinfacht gesprochen: wenn sich der Drittschuldner weigert zu zahlen, ist die beste Möglichkeit für den Gläubiger Ihn bei Gericht zu verklagen. Hier wird nun die Drittschuldnerklage relevant. Für den genannten Schritt der Klageerhebung ist der Gläubiger regelmäßig auf die Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt angewiesen. 

 In unserem Fachbeitrag liefern wir Ihnen daher das nötige Wissen zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres nächsten Mandats, bei dem die Drittschuldnerklage eine Rolle spielt.

Worauf Sie bei der Begründetheit der Drittschuldnerklage Ihr Augnemerk richten sollten.

Die Klage des Pfändungsgläubigers gegen den Drittschuldner ist begründet, wenn der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner besteht und dem Gläubiger wirksam überwiesen wurde. Für das Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen ist der Gläubiger beweispflichtig, soweit nicht der Beweis des ersten Anscheins oder andere Beweiserleichterungen für ihn sprechen. Welche Einwendungen und Einreden kann der Drittschuldner nun jedoch erheben? 

Lesen Sie unseren Fachbeitrag und erfahren Sie alles wichtige rund um die Begründetheit der Drittschuldnerklage.

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