Alles Wissenswerte zur Maklerprovision

Die Maklerprovision bezeichnet jene Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienste als neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer erhält. Im Folgenden erfahren Sie, welche Änderungen mit der Reform zur Maklerprovision aus dem Jahre 2020 einhergehen, wer die Maklergebühren zahlt und wie hoch diese ausfallen. 

Das galt bisher

Bis vor einiger Zeit war die Maklerprovision in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Zwar wurde die Maklerprovision in den meisten Bundesländern bereits vor der neuen Gesetzeslage zwischen beiden Parteien geteilt, die jeweiligen Anteile waren jedoch nicht verbindlich geregelt. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trugen bisher die Käufer die gesamte Provision.

Änderungen mit dem Gesetz zur Maklerprovision

Das neue Gesetz zur Maklerprovision aus dem Jahre 2020 ordnet eine bundesweit einheitliche Regelung an, wonach sich beide Parteien die Maklerprovision hälftig teilen. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, wonach immer die Partei die Maklerprovision zahlt, die diesen beauftragt hat, ist damit unzulässig. Eine Ausnahme von der hälftigen Teilung besteht jedoch: Der Verkäufer darf allein für die Maklerprovision aufkommen, wenn er dies explizit möchte.

Eine einheitliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision besteht nicht. In der Praxis liegt die Höhe der Maklerprovision regelmäßig bei 7% des Verkaufspreises.

Insgesamt wird die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie durch das Gesetz fairer gestaltet. Dem Bestellerprinzip wird durch das Gesetz der CDU/CSU und SPD eine Absage erteilt. 

 

Reservierungsgebühren von Maklern unwirksam

Eine Reservierungsgebühr, die Makler mit ihren Kunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren und deren Rückzahlung ausnahmslos ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Das hat der BGH mit Urteil vom 20.04.2023 (I ZR 113/22) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts werden Maklerkunden damit unangemessen benachteiligt. Außerdem komme eine solche Reservierungs- gebühr einer erfolgsunabhängigen Provision gleich. Hier erfahren Sie mehr. 

 

Immobilienkauf: Anfechtung bei falschen Versprechungen und Maklercourtage

Der Käufer einer Immobilie kann den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten, wenn ihm der Verkäufer in wesentlichen Punkten falsche Versprechungen gemacht hat. In diesem Fall verliert auch die Immobilienmaklerin ihren Anspruch auf die Maklercourtage - und zwar auch dann, wenn sie nichts von der Täuschung wusste. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 06.04.2022 (4 O 208/21) entschieden. Hier erfahren Sie mehr. 

 

Automatische Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Der BGH hat mit Urteil vom 28.05.2020 (I ZR 40/19) entschieden, dass in AGB einem Makler ein sechs Monate befristeter Alleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um drei Monate verlängert, wenn nicht innerhalb von vier Wochen gekündigt wird. Im Streitfall war die automatische Verlängerung des Maklervertrags allerdings deshalb unwirksam, weil sich die Kündigungsfrist nur aus den Anlagen zum Vertrag ergab. Hier erfahren Sie mehr. 

 

Gescheiterter Immobilienkauf: Rückzahlung der Reservierungsgebühr? 

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 26.08.2021 (2 O 292/19) entschieden, dass eine Gebühr zur Reservierung einer Eigentumswohnung zurückgezahlt werden muss, nachdem der Kaufvertrag nicht zustande gekommen war. Das Gericht ging im Streitfall davon aus, dass die Vereinbarung über eine Reservierungsgebühr von 10.000 € hätte notariell beurkundet werden müssen. Den Anspruch auf Ersatz von Notarkosten wies das Gericht aber zurück. Hier erfahren Sie mehr. 

 

 

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