Muss Ihr Mandant vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren?

In der anwaltlichen Beratungs- und Verteidigungspraxis im Verkehrsstrafrecht geht es oft die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dabei kann sich insbesondere die Frage stellen, ob Ihr Mandant eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren muss.

Auf dieser Seite lesen Sie, wann Ihr Mandant vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren muss bzw. sollte. Außerdem erhalten Sie hilfreiche Muster und Praxistipps, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU durchzusetzen!

MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt und Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist setzt nicht notwendig eine MPU voraus. Das hängt damit zusammen, dass eine Trunkenheitsfahrt i.S.v. § 316 Abs. 1 StGB bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ vorliegt. Vor Neuerteilung ist eine MPU allerdings dann zu absolvieren, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ erreicht wurde oder eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ erreicht wurde und Zusatztatsachen wie fehlende Ausfallerscheinungen vorliegen, die auf eine hohe Alkoholgewöhnung hindeuten. Mehr über die Voraussetzungen zur Absolvierung einer MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis lesen Sie hier - anschaulich erläutert mit einem praxisnahen Beispielsfall!

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Urteil des BVerwG: Absolvierung einer MPU bei Annahme von Alkoholmissbrauch

In diesem Urteil von 2021 beschäftigt sich das BVerwG mit dem Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs i.S.v. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) zweite Alternative FeV und dem Erfordernis der Absolvierung einer MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung kann ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ oder mehr aufwies und festgestellt und dokumentiert wurde, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigte. Dann darf die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn er ihr keine positives MPU vorgelegt hat.

Diese (neue) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die MPU wird zukünftig von allen Verwaltungsgerichten bei Entscheidungen über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis befolgt werden. Die Beratung Ihres Mandanten hinsichtlich der Absolvierung einer MPU wird also davon abhängen, ob die angeblich fehlenden Ausfallerscheinungen aktenmäßig hinreichend dokumentiert sind oder nicht. Lesen Sie hier das ganze Urteil!

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Durchsetzung der Neuerteilung ohne MPU im Verwaltungsverfahren

Oft wird Ihnen in der Praxis die Konstellation begegnen, dass die Behörde der Meinung ist, dass eine der Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur durch Absolvierung einer MPU angenommen werden kann, Ihr Mandant aber keine MPU absolvieren möchte und muss. Verlangt die Behörde für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU, kann dieser Versagungsgrund aber nicht isoliert angegriffen werden. Vielmehr sollten Sie als Anwalt dann auf Erlass eines Versagungsbescheids bestehen. Gegen diesen kann dann - soweit das jeweilige Landesrecht keinen Ausschluss des Widerspruchsverfahrens vorsieht - ein Verpflichtungswiderspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsbescheid kann dann gerichtlich mit einer Versagungsgegenklage angegriffen werden. Was Sie im Rahmen des Widerspruchsverfahrens beachten müssen, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden!

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Durchsetzung der Neuerteilung ohne MPU im Gerichtsverfahren

Die Verpflichtungsklage ist begründet, wenn sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet, der nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Träger der Fahrerlaubnisbehörde ist und ein Anspruch auf Neuerteilung ohne MPU besteht (§ 113 Abs. 5 VwGO). Wenn Ihr Mandant dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, empfielt es sich außerdem, einen Eilantrag nach § 123 VwGO zu stellen. Wie Sie diesen formulieren sollten und alles Weitere zur gerichtlichen Durchsetzung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Absolvierung einer MPU lesen Sie hier!

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Muster: Verpflichtungsklage und Antrag nach § 123 VwGO zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Dieses Muster für eine Verpflichtungsklage und einen Antrag nach § 123 VwGO ist zugeschnitten auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Absolvierung einer MPU nach strafgerichtlicher Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt. Dabei ist auch die neue Rechtsprechung des BVerwG zur MPU berücksichtigt.

Hier könnten sie sich das Muster einfach downloaden und mit Ihrem Textbearbeitungsprogramm anpassen!

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