Alb-Traumurlaub? Reisemängel und Rechtsansprüche im Überblick

Ein Reisemangel kann vorliegen, wenn Reisende mit Mängeln oder Unannehmlichkeiten konfrontiert werden, die ihre Reiseerfahrung erheblich beeinträchtigen. Im juristischen Alltag geht es häufig um die Frage, ob eine Abweichung zur Reisebeschreibung vorliegt oder ob Reiseveranstalter ihre vertraglichen Pflichten verletzt haben und dadurch ein Minderungsanspruch besteht. Die Gerichtsakten sind voll von solchen Fällen. Die neuesten Entscheidungen zum Thema Reisemängel und Minderung des Reisepreises sammeln wir für Sie auf den folgenden Seiten.

 

„Reservierte“ Liegen am Pool: Urlauber bekommt Geld zurück

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Pauschalreise auch dann mangelhaft sein kann, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage nach einer Rüge nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Das Gericht hielt eine Reisepreisminderung von 15 % des Tagesreisepreises für angemessen. Hier mehr erfahren zu Amtsgericht Hannover, Urt. v. 20.12.2023 - 553 C 5141/23.

 

Reiseveranstalter muss nicht übers Wetter aufklären

Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass Reisende sich grundsätzlich selbst über Witterungsverhältnisse und klimatische Bedingungen des Reiseziels informieren müssen. Den Reiseveranstalter trifft regelmäßig keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Im Streitfall ging es u.a. um Minderungsansprüche wegen der zur Reisezeit in Ecuador herrschenden Regenzeit. Hier klicken und mehr erfahren zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.06.2023 und 28.08.2023 - 16 U 54/23.

 

Airline haftet für Umbuchungen wegen Schlechtwetter

Schlechtes Wetter lässt für Flugpassagiere bei Umbuchungen nicht per se die Entschädigung entfallen. Das hat das Landgericht Lübeck klargestellt. Gewitter, starke Regen- oder Schneefälle sind demnach übliche Ereignisse, mit denen Fluggesellschaften rechnen müssen. Nur bei weitreichenden Folgen für den Flugbetrieb liegt ein außergewöhnlicher Umstand nach der Fluggastrechte-Verordnung vor. Hier klicken und mehr erfahren zum Beschluss des Landgericht Lübeck vom 16.06.2023 - 14 S 33/23.

 

Hotelbuchung: Was ist ein „Doppelzimmer“?

Das Amtsgericht München hat eine Klage gegen einen Reiseveranstalter abgewiesen. Das Gericht lehnte die geltend gemachte Reisepreisminderung ab. Die Klägerin hatte für acht Personen „Doppelzimmer“ in einem Hotel gebucht. Vor Ort mussten die Urlauber sich aber mit zwei Viertbettzimmern begnügen. Das Gericht ging von einem versteckten Dissenz aus, weil der Begriff „Doppelzimmer“ mehrdeutig sei. Hier klicken und mehr erfahren zum Urteil des Amtsgericht München vom 31.05.2023 - 242 C 403/23.

 

Kein Reisemangel bei verpasster Gepäckaufgabe

Die Nichtbeförderung von Reisegepäck rechtfertigt bei einer verpassten Gepäckaufgabe keine Kündigung des Reisevertrags auf Grund eines Reisemangels. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte ein Ehepaar das Angebot der Fluggesellschaft abgelehnt, den Flug ohne Gepäckaufgabe anzutreten, nachdem es den empfohlenen Zeitpuffer für die Anreise nicht eingehalten hatte. Hier klicken und mehr erfahren zu Amtsgericht München, Urt. v. 04.08.2021 - 158 C 4570/20.

 

Kein Reisemangel bei kreuzfahrttypischen Kabinen

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine kreuzfahrttypische Lage und Ausstattung von Passagierkabinen keine Reisemängel darstellen. Passagiere hatten u.a. einen angeblich eingeschränkten Meerblick und die Beschaffenheit bzw. Position der Betten moniert. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass bei Postschifflinien ein gesteigerter Komfort nicht erwartet werden kann. Hier klicken und mehr erfahren zum Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 04.07.2018 - 29 C 404/18 (40).

 

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