Kein Reisemangel bei verpasster Gepäckaufgabe

Über Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen wurde in den letzten Jahren sehr viel vor den Gerichten gestritten. Wir sammeln hier für Sie relevante aktuelle Entscheidungen zum Thema.

 

Aktuelle Entscheidungen

Flugverspätung: Kein Ausgleich ohne Schaden des Zeitverlusts

Der EuGH hat entschieden, dass kein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung besteht, wenn sich Passagiere eines verspäteten Fluges nicht zum Flugsteig begeben oder einen Ersatzflug gebucht haben, der den Zielort mit weniger als drei Stunden Verspätung erreicht hat. Der Schaden des Zeitverlusts kann dann nicht festgestellt werden. Hier mehr erfahren zu EuGH, Urteile v. 25.01.2024 - C-474/22 und C-54/23.

 

Ansprüche von Kleinkindern bei Flugverspätungen

Auch Kleinkinder können unter Umständen bei Flugverspätungen einen Ausgleichsanspruch haben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover. Das Gericht ging aufgrund der Formulierung in den AGB eines Flugreiseveranstalters davon aus, dass die pro Flugstrecke für ein Kleinkind zu zahlenden 15 € keine bloße Verwaltungsgebühr, sondern einen verbilligten Reisepreis darstellten. Hier mehr erfahren zu Amtsgericht Hannover, Urt. v. 04.06.2020 - 515 C 12585/19.

 

Flugverspätungen: Pauschale Entschädigung und konkreter Schadensersatz

Bei Verspätungen und Ausfällen von Flügen sind Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen. Das hat der BGH entschieden. Für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge wird eine Anrechnung von Zahlungen durch die gesetzliche Neuregelung im BGB klargestellt. Hier mehr erfahren zu BGH, Urteile v. 06.08.2019 - X ZR 128/18 und X ZR 165/18.

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