Arbeitsrecht -

Umfang der betrieblichen Altersversorgung

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu zählen sind.

Zur betrieblichen Altersversorgung gehören demnach die Rentnern gewährten Stromdeputate und Weihnachtsgelder, jedoch nicht die Übernahme eines Teils anderweitig nicht gedeckter Krankheitskosten (Beihilfen im Krankheitsfall).{DB:tt_content:2566:bodytext}

Der Senat hatte sich in diesem Verfahren unter anderem mit dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung zu befassen. Dieser Begriff ist auch für die Maßstäbe entscheidend, nach denen eine Verschlechterung oder Aufhebung der bisherigen Regelungen zu überprüfen ist.

Die betriebliche Altersversorgung deckt bestimmte biometrische Risiken (Alter - sog. Langlebigkeitsrisiko, Tod, Invalidität).

Sie umfasst nicht andere Lebensrisiken wie etwa Krankheitsrisiken.

Dagegen spielt es für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung keine Rolle, ob Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden und in welchen Zeitabständen dies geschieht.

Quelle: BAG - Pressemitteilung vom 12.12.06