Erbrecht -

Referentenentwurf zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht

Der Referentenentwurfs zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) ist an die Ressorts und die Länder versendet worden.

Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab.

Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen gewährleisten, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert.

Dies soll durch durch eine(n)

  • Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten.
  • Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner.
  • steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre

möglich werden.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 21.11.07