Familienrecht -

Bedenken gegen Eindämmung der Prozesskostenhilfe

Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe.

Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen anden Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht. Bereits heute müsse eine Partei die Rückzahlung von Verfahrenskosten grundsätzlich auch mit solchen Vermögenswerten vornehmen, die sie in einem Rechtstreit erlangt hat. Der Vorschlag des Bundesrates geht darüber hinaus und zielt darauf ab, auch solche Beträge abzuschöpfen, die das Existenzminimum sichern sollen oder Schonvermögen darstellen, moniert die Regierung.

Zugleich fordert die Regierung die Länder auf,die Belastung der Landeshaushalte mit Aufwendungen für Prozesskostenhilfe präziser zu erfassen. Die tatsächlichen Einsparungen auf Grund des Gesetzentwurfes ließen sich sonst nicht einschätzen. Die Länder hatten als Begründung für ihren Vorstoß angeführt, dass die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe in den vergangenen fünf Jahren erheblich gestiegen seien. Allerdings, kritisiert die Bundesregierung, beruhe der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf lediglich auf den in Baden-Württemberg erhobenen Zahlen aus einer unveröffentlichten Kosten-Leistungs-Rechnung aus dem Jahre 2005. Ohne eine Aktualisierung der Daten lasse dieses Material keine tragfähigen Rückschlüsse auf die derzeitige bundesweite Ausgabenentwicklung im Bereich der Prozesskostenhilfe zu.

Gleichwohl unterstützt die Regierung das Vorhaben des Bundesrates, einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken. Es sei angemessen, Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder –verteidigung beziehungsweise bei mutwilligen Beweisanträgen zu versagen, schreibt dieRegierung. Als sinnvoll erachtet sie ferner, eine Verpflichtung für Empfänger von Prozesskostenhilfe einzuführen, dem Gericht unaufgeforderteine Verbesserung seiner Einkommenssituation mitzuteilen. 

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 07.04.10