Familienrecht -

Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen

Die Justizminister der Europäischen Union haben sich dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union erheblich zu erleichtern.

Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, sollen ihre Ansprüche auch dann effektiv durchsetzen können, wenn der Unterhaltsschuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union lebt oder sich sein Vermögen dort befindet.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich heute erstmalig mit diesem Vorschlag befasst und sich auf vier wesentliche Leitlinien für die weiteren Arbeiten an der Verordnung geeinigt:

  • Unterhaltsentscheidungen von Gerichten eines Mitgliedstaats sollen zukünftig ohne jedes Zwischenverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckbar sein.
  • Es soll ein System von Zentralen Behörden eingerichtet werden, die unterhaltsberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Diese staatlichen Stellen sollen beispielsweise dabei helfen, den Aufenthaltsort eines Schuldners zu ermitteln oder Auskünfte über sein Vermögen einzuholen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin mit Staaten außerhalb der Europäischen Union bilaterale Verträge schließen können, um den Bürgerinnen und Bürgern eine effektive Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche auch in den Fällen zu erleichtern, in denen der Unterhaltsschuldner in einem Nicht-EU-Staat lebt. Der Rat hat insoweit den Auftrag erteilt, den rechtlichen Rahmen für den Abschluss solcher bilateraler Abkommen durch die Mitgliedstaaten unter Wahrung des Gemeinschaftsinteresses auszuarbeiten.
  • In Verfahren ohne Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat soll weiterhin allein das nationale Recht gelten. Das entspricht dem Gedanken der Subsidiarität. In solchen Fällen gewährleisten schon die bewährten nationalen Regelungen die effiziente Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Parallel zu den Brüsseler Beratungen einer Unterhaltsverordnung wird in Den Haag ein weltweites Unterhaltsübereinkommen verhandelt. Die Justizministerinnen und -minister betonten heute die Bedeutung der Haager Ergebnisse für die weiteren Arbeiten an der Unterhaltsverordnung.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 19.04.07