Familienrecht -

Haftung für Ehe-Darlehen

Das Landgericht Coburg hat zu der Frage entschieden, ob man für Ehe-Darlehen auch nach der Scheidung haftet, wenn eigentlich der andere Partner dafür aufkommen wollte.

Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit demehemaligen Partneraufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts.

Sachverhalt:

Anfang 2004 hatten der Beklagte und seine damalige Ehefrau bei der klagenden Bank 21.000 € aufgenommen. Als die Ehe 2006 auseinander ging, vereinbarten die Ehegatten, dass die Frau diesen Kredit zurückführt und der Beklagte zwei weitere Darlehen aus der Ehezeit bei anderen Kreditinstituten. Das teilten sie der Bank mit. Die Frau kam ihren Zahlungsverpflichtungen jedoch nicht nach, so das die Bank das Darlehen schließlich kündigte und vom Ehemann die noch offenen rund 16.400 € verlangte. Der meinte, wegen der Absprache mit seiner Ex-Ehefrau nicht zahlen zu müssen.

Gerichtsentscheidung:

Damit irrte er jedoch gründlich. Das Landgericht Coburg führte aus, dass allein das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Beklagtem maßgeblich ist, nicht eine interne Absprache zwischen den Ehegatten. Die Bank hatte ihren Schuldner aber gerade nicht aus der Haftung entlassen. Die bloße Mitteilung der Eheleute, wie sie die monatlichen Zahlungen zwischen sich aufgeteilt hatten, führte nicht zur Schuldbefreiung gegenüber der Bank.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 29.01.09