Familienrecht -

Neue Düsseldorfer Tabelle Stand 2009

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2009) bekannt gegeben.

Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle war erforderlich, weil sich nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.

Durch das Familienleistungsgesetz wurde der sächliche Kinderfreibetrag des § 32 Absatz 6 Satz 1 Einkommenssteuergesetz, der die Anknüpfungsgröße für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612 a BGB darstellt, von 1824 € auf 1.932 € erhöht.

Daraus errechnen sich die ab 01.01.2009 geltenden neuen Mindestunterhaltssätze. Diese betragen in der ersten Altersstufe 281 €, in der zweiten Altersstufe 322 € und in der dritten Altersstufe 377 € (in der ersten und dritten Altersstufe fand eine Erhöhung des sächlichen Existenzminimums des Kindes statt). Die Mindestunterhaltssätze bilden die Grundlage für die ab 01.01.2009 geltende Düsseldorfer Tabelle

Zugleich ist das Kindergeld ist ab dem 01.01.2009 für das erste und zweite Kind auf 164 €, für das dritte auf 170 € und für jedes weitere Kind auf 195 € gestiegen. Dies hat zur Folge, dass sich die Zahlbeträge des Kindesunterhalts, die sich gemäß § 1612 b BGB nach Abzug des hälftigen oder unter Umständen auch des vollen Kindergeldes von den Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle errechnen, ebenfalls verändern.

Nach der neuen Tabelle sinken die Unterhaltszahlungen je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen um 2 € bis 3 €, für sechs- bis elfjährige Kinder sogar um 5 € im Monat. Dagegen steigen die Unterhaltszahlungen für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren um 7 bis 15 € und für junge Erwachsene über 18 Jahre sogar um 14 bis 29 €. Die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen schwankt künftig beim ersten und zweiten Kind, abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zwischen 199 € und 528 €. Keine Veränderungen gab es beim Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen.

Hier können Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2009) kostenlos als PDF-Dokument herunterladen.

Quelle: OLG Düsseldorf - Düsseldorfer Tabelle vom 05.01.09