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Familienrecht -

Neue Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle

Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle legen etwa fest, wie der Unterhaltsbedarf zu berechnen, inwieweit Einkommen und Einnahmen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wie Zuwendungen Dritter zu bewerten oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind.

Die Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ sind zwischen den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgestimmt und sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gewährleisten. Die Leitlinien ergänzen und konkretisieren fürden Oberlandesgerichtsbezirk die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“. Die„Düsseldorfer Tabelle“ wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland und dem Deutschen Familiengerichtstagebenfalls vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben.

Die ab 01.09.2010 geltenden „Düsseldorfer Leitlinien“ können auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgerufen werden.

Quelle: OLG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 15.09.10