Familienrecht -

Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm zum 01.07.2007

Das Oberlandesgericht Hamm hat seine neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben.

Sie gelten ab 01.07.2007. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen.

Die vorliegende Fassung sieht im Wesentlichen vor, dass die bisherigen Leitlinien vom 01.07.2005 fortgelten. Die beabsichtigte grundsätzliche Überarbeitung der Leitlinien wurde im Hinblick auf die angekündigte Reform des Unterhaltsrechts zurückgestellt. Inhaltliche Änderungen sind lediglich mit Rücksicht auf die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt.

Veröffentlicht sind diese Leitlinien u.a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm.

Quelle: OLG Hamm - Pressemitteilung vom 28.06.07