Familienrecht -

OLG Dresden modifiziert Unterhaltsleitlinien

Im Interesse einer weitgehend einheitlichen bundesweiten Handhabung haben die Familiensenate des OLG Dresden die Unterhaltsleitlinien zum 01.04.2010 nochmals leicht modifiziert.

Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden Stand 01.04.2010

Die Zahlbeträge der Unterhaltstabelle sind unverändert geblieben.

Die Tabellensätze gelten aber nunmehr grundsätzlich für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete zwei (früher: drei) Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten können im Einzelfall Zu- oder Abschläge vorgenommen werden.

Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz in Höhe von 0,30 € (bisher 0,27 €) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.

Die Leitlinien des OLG Dresden in der modifizierten Form  (Stand 01.04.2010)können Sie hier herunterladen.

http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/UL_2010_04.pdf

Quelle: OLG Dresden - Pressemitteilung vom 01.04.10