Familienrecht -

Rechtsausschuss stimmt Reform des familiengerichtlichen Verfahrens zu

Grundsätzliche Zustimmung im Rechtsausschuss des Bundestages gab es am 11.02.2008 für das Vorhaben der Bundesregierung, eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Angriff zu nehmen.

Im September vorigen Jahres hatte die Bundesregierung dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf, BT-Drucks. 16/6308, vorgelegt. Nun haben die Experten im Rechtsausschuss dazu Stellung genommen.

Zu begrüßen sei beispielsweise uneingeschränkt die "längst überfällige" Einführung des großen Familiengerichts, so Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht aus Euskirchen, in einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses. Das Familiengericht soll nach Vorstellungen der Regierung zum Beispiel zuständig sein für Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige, der Adoption oder zum Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht oder das Zivilgericht zuständig ist.

Der Bonner Notar Timm Starke pflichtete ihm bei. Dem Regierungsentwurf liege ein "schlüssiges Konzept" zugrunde. Besonders hervorzuheben sei das Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung im familiengerichtlichen Verfahren.

Und auch Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg, meinte: "Wir begrüßen die Gesetzesinitiative sehr." Gleichwohl meinte der geladene Experte, der Versuch, das Verfahren zu verschlanken, gelinge nicht immer.

Massive Kritik übte Professor Bernhard Knittel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, an der vorgesehenen Neuregelung des Instanzenzuges im Gesetzentwurf. Dieser nenne kein einziges überzeugendes Argument für die "Zerschlagung eines bewährten und bürgernahen Rechtszuges" (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) in den klassischen Materien der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es werde somit zu einer "drastischen Verminderung des Rechtsschutzes" kommen, auch auf Gebieten, auf denen der Grundrechtsschutz eine Rolle spiele (Betreuung, Unterbringung und andere Freiheitsentziehungen). Deswegen werde der Schutz der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungssachen durch die vorgeschlagene Regelung "praktisch halbiert". Die Sachverständigen Schnitzler und Ulrike Donat, Rechtsanwältin für Familienrecht aus Hamburg, stimmten dem zu.

Anders argumentierte Professor Florian Jacoby von der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld: Die "Straffung des Instanzenzuges" sehe er als "nicht so negativ" an.

Und Professor Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, meinte, es sei "zu diskutieren", ob in allen Bereichen, die künftig dem Familiengericht zugewiesen werden sollen, derselbe Instanzenzug zu fordern sei oder ob die als bürgernah bezeichneten Oberlandesgerichte auch künftig die Aufgabe haben, die Entscheidungen der Landgerichte zu überprüfen. Grundsätzlich zu begrüßen sei aber, so Vorwerk, dass künftig der Bundesgerichtshof auch im Bereich des Familienrechts die Aufgabe habe, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären und die Einheit der Rechtsprechung zu sichern.

Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenbund aus Berlin lobte den Entwurf insofern, als nunmehr alle Gewaltschutzsachen vor dem Familiengericht verhandelt werden sollen. Das werde "ausdrücklich unterstützt". Es sei aber eine Regelung anzufügen, nach der Gewaltschutzverfahren "vorrangig und beschleunigt" eingeleitet werden sollen.

Quelle: Bundestag - Heute im Bundestag Nr. 37 vom 11.02.08