Familienrecht -

Regelsatz-VO ab 01.07.2009 erhöht

Der Betrag der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II wurde leicht erhöht.

Die Regelleistung beträgt ab 01.07.2009 für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro statt bisher 351 Euro.

Die Änderung der Regelsatz-VO durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde am 22.06.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2009, 1342) bekannt gemacht.

Weiterführende Informationen im Internet:

Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01.07.2009, verkündet am 22.06.2009 (BGBl. I 2009, 1342)

Quelle: Online-Redaktion - Meldung vom 23.07.2009 vom 23.07.09