Familienrecht -

Selbstbehaltssätze 2008

Übersicht zu den Selbstbehaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle 2008.

Zum 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und viele Familiensenate haben mittlerweile auch Ihre Unterhaltsleitlinien geändert.

Mit Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle wurden auch die für den Unterhaltspflichtigen Selbstbehaltssätze angepasst. Die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle betragen seit 01.01.2008:

 Selbstbehalt (Eigenbedarf) gegenüber  erwerbstätig  nicht erwerbstätig
 minderjährigem Kind  900   770
 privilegiertem Volljährigen  900  770
 volljährigem nicht priv. Kind  1.100  mindestens
 getrennt. lbd./geschiedenen Ehegatten  1.000  1.000
 bei Betreuungs-Unterhalt  (§ 1615 l BGB)  1.000  1.000
 den Eltern   (+  Mehreinkommen)  1.400  mindestens
 des Ehegatten des Kindes  1.050  mindestens

 

Über den Link können Sie sich eine Übersicht über die Selbstbehaltssätze bzw. der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle seit 1982 herunterladen.

Quelle: Heinz Roos - Beitrag vom 15.01.08