Sonstige Themen -

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Die Bundesregierung lehnt einen Änderungsvorschlag des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ab.

Gleiches gilt für den Vorschlag zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften.

Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hervor. Dabei geht es um die Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Rückversicherungsunternehmen. Dass diese zulässig sei, so die Bundesregierung, sei eine Selbstverständlichkeit und bedürfe "keiner ausdrücklichen Regelung", wie sie die Länderkammer gefordert hatte.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 19.07.06