Sozialrecht -

Erhöhung der Rentenbeiträge

Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung soll im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben werden.

In ihrem Gesetzentwurf schreiben die Koalitionsfraktionen, um die Marke von 19,9 Prozent bis zum Jahr 2009 zu halten, sei eine Anhebung um 0,4 Punkte bereits im kommenden Jahr notwendig.

Ohne diese Erhöhung wäre für die Jahre 2008 bis 2010 ein Beitragssatz von 20,1 Prozent erforderlich. Union und SPD räumen gleichzeitig ein, dass angesichts der über den Erwartungen liegenden Beitragseinnahmen in den ersten drei Quartalen 2006 eine Anhebung auf 19,7 Prozent in 2007 reichen würde, um die gesetzliche Vorgabe einzuhalten, dass die Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 0,2 Monatsausgaben erreicht.

Weiter heißt es in dem Entwurf, dass aufgrund der Anhebung im kommenden Jahr Beitragsmehreinnahmen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro zu erwarten seien. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ergäben sich durch die Erhöhung des Beitragssatzes von gegenwärtig 25,9 Prozent auf 26,4 Prozent Mehreinnahmen von rund 40 Millionen Euro. Für die öffentliche Hand sei mit Mehrausgaben in Höhe von knapp 200 Millionen Euro zu rechnen, wobei 14 Millionen Euro auf den Bund und etwa 162 Millionen Euro auf Länder und Gemeinden entfielen. Ferner werde der Bund 2007 durch einen höheren allgemeinen Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung um 700 Millionen Euro und durch höhere Beiträge für Kindererziehung um 200 Millionen Euro belastet.

Mit dem Entwurf sollen auch die Einheitsbeiträge in der Alterssicherung der Landwirte von monatlich 199 auf 204 Euro im Westen und von monatlich 168 Euro auf 176 Euro im Osten angehoben werden. Durch die damit einhergehende Veränderung der Beitragszuschüsse ergeben sich den Angaben zufolge Mehrausgaben von rund 3 Millionen Euro.

Die Koalition will den Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales erweitern. Aufgenommen werden soll die stärkere Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Dieser soll ab 2007 4,2 Prozent betragen. Ursprünglich war vorgesehen, den Beitrag von zurzeit 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent zu reduzieren. Damit verbunden sei eine Entlastung der Beitragszahler um jährlich zirka 17 Milliarden Euro; davon entfielen auf die zusätzlich Absenkung um 0,3 Punkte ein Betrag von etwa 2,2 Milliarden Euro, heißt es in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 09.11.06