Sozialrecht -

Weg für Lohnkostenzuschüsse frei

Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose rücken näher!

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschloss am 04.07.2007 mit den Stimmen der Koalition zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Union und SPD (16/5715 und 16/5714) zur Änderung des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuchs.

Der Bundestag wird sich mit den geänderten Vorlagen am 06.07.2007 abschließend befassen. Die Gesetze sollen am 01.10.2007 in Kraft treten.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Entwürfe vor der Abstimmung geändert. So sollen Arbeitgeber nicht nur für die Beschäftigung von besonders schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen über 25 Jahren Zuschüsse erhalten, sondern bereits für solche über 18 Jahren. Die Oppositionsfraktionen kritisierten die Entwürfe im Ausschuss scharf.

Der eine Gesetzentwurf der Koalition (16/5715) sieht Beschäftigungszuschüsse für Arbeitslosengeld-II-Empfänger vor, die mindestens zwei so genannte Vermittlungshemmnisse aufweisen. Als Beispiele nennen die Verfasser des Entwurfs das Lebensalter, einen Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme. Zudem müssten die zu Fördernden bereits eine sechsmonatige arbeitsmarktqualifizierende Maßnahme durchlaufen haben, ohne dass sie zu einer erfolgreichen Jobsuche geführt hätte. Weitere Bedingung sei, dass der Jobsuchende in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen wird. Gefördert werden nach den Vorstellungen der Koalition Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Die Förderdauer soll in der Regel 24 Monate betragen. Die Kosten für die Neuregelung beziffern Union und SPD ab 2010, dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit, auf jährlich knapp 1,4 Milliarden Euro. Diesen Kosten sollen Einsparungen beim Arbeitslosengeld II in Höhe von 830 Millionen Euro gegenüberstehen. Zudem erwartet die Koalition Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 34 Millionen Euro sowie Mehreinnahmen in den Sozialversicherungen in Höhe von rund 370 Millionen Euro.

Im anderen Entwurf (16/5714) geht es um Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Betriebe, die solche Personen einstellen, sollen einen Qualifizierungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass die Einzustellenden mindestens sechs Monate arbeitslos waren, ohne Berufsabschluss sind und sie während der geförderten Beschäftigung betrieblich qualifiziert werden. Nach den Plänen der Koalition werden Arbeitgeber für längstens zwölf Monate mit 50 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert, wobei mindestens 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des bislang Arbeitslosen reserviert sein müssen. Der Bruttolohn dürfe 1.000 Euro nicht übersteigen. Ferner ist ein Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer vorgesehen. Dieser richte sich an Arbeitgeber, die jüngere Menschen einstellen, die trotz eines Berufsabschlusses mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Nach dem Willen von Union und SPD werden solche Unternehmen für längstens zwölf Monate mit mindestens 25 und höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts unterstützt. Auch in diesem Fall sei eine Bemessungsobergrenze von 1.000 Euro brutto monatlich geplant. Die Regelungen sollen bis Ende 2010 befristet sein. Die jährlichen Aufwendungen für beide Zuschüsse werden auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) BT-Drucks. 16/5933 vom 04 07.2007

Quelle: Bundestag - 'heute im Bundestag' Nr. 185 vom 04.07.07