Verkehrsrecht -

Anhebung der Bußgeldobergrenzen

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Bußgeldobergrenzen für bestimmte Verkehrsverstöße wird vom Bundesrat grundsätzlich befürwortet.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze und gegen das Drogenverbot am Steuer den Bußgeldrahmen auf bis zu 3.000 Euro zu verdoppeln.

In einer beschlossenen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verlangt der Bundesrat lediglich, dass die Länder durch Verordnung selbst bestimmen dürfen, welche Verwaltungsbehörden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sein sollen. Zudem regt der Bundesrat die Klarstellung an, dass nach dem Bundeszentralregistergesetz verwertbare Eintragungen über Strafurteile auch dann bei der Ahndung von Straftaten berücksichtigt werden dürfen, wenn sie aus dem Verkehrszentralregister getilgt sind.

Weitere Informationen im Internet:

  • Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23.05.2008,

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 04.07.08