Verkehrsrecht -

Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen

Die Übertragbarkeit der zwischen 1982 und 1992 gewonnenen Erkenntnisse über die Durchschnittsgeschwindigkeit von Pkws auf deutschen Autobahnen ist nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens nicht mehr gewährleistet.

Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Anstelle bisheriger Messstellen soll künftig ein Netz von Geschwindigkeitsmessstellen eingerichtet werden, dass das Autobahnnetz in seiner Gesamtheit repräsentiert und eine unmittelbare Hochrechnung der Ergebnisse erlaubt. Die Umsetzung eines entsprechenden Konzeptes wird derzeit in Abstimmung mit den Ländern vorbereitet. Bisher würden keine wissenschaftlich fundierten Studien vorliegen, die eine Zunahme aggressiver Verhaltensweisen auf Autobahnen belegen, schreibt die Regierung. Dessen ungeachtet gehe sie aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Beispiel gegen Drängler und Raser vor. Weiter heißt es, im Jahr 2006 hätten sich insgesamt 20.434 Unfälle mit Personenschaden ereignet. Fünf Prozent oder 1.043 Unfälle mit Personenschaden seien innerhalb von Baustellen registriert worden. Die überwiegende Mehrheit dieser Unfälle (73 Prozent) habe sich bei Tageslicht ereignet.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 07.01.08