Verkehrsrecht -

Keine Mehrwertsteuer bei der Abschlusszahlung

Wenn bei Beendigung des Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Entsprechende Nachzahlungen sind beispielsweise geschuldet, wenn mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte.

Der Beklagte hatte das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten zurückgegeben. Mit der Endabrechnung wurden ihm wegen festgestellter Mängel nach Abzug 3.171,20 Euro zuzüglich 507,39 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Beklagte strich jedoch die Mehrwertsteuer, woraufhin er verklagt wurde.

Zu Unrecht, wie das Landgericht München feststellte. Der Ansatz der Mehrwertsteuer war unberechtigt, da kein Leistungsaustausch mehr stattgefunden habe. Der Leasingnehmer sei berechtigt, von der Abschlusszahlung, die die Leasinggeberin bei ihm geltend macht, die Mehrwertsteuer abzuziehen.

Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 11.09.08