Zwangsvollstreckung -

Versicherungsvermittler sollen sich künftig registrieren lassen

Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers soll künftig an eine "Erlaubnis" gebunden werden.

Die Industrie- und Handelskammern sollen zu Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die etwa eine halbe Million einzutragenden Versicherungsvermittler werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vor.

Bislang müssen die Versicherungsvermittler dem Gewerbeamt lediglich die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Aufgrund einer EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung sind nun alle Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Tätigkeit einer Erlaubnispflicht zu unterziehen.

Voraussetzung für die Erlaubnis sollen eine angemessene Qualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und der "gute Leumund" des Vermittlers sein. Die von den Vermittlern künftig geforderte "Sachkunde" soll über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden müssen. Sie soll sich an der Ausbildung zum Versicherungsfachmann des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft orientieren.

Um nicht die gesamte Vermittlerbranche undifferenziert mit der Erlaubnispflicht zu "überziehen", so die Regierung, sollen die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätigen Vermittler, die so genannten "gebundenen Vermittler", von der Pflicht befreit werden, wenn das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.

Für die Vermittler von Versicherungen, die an ein Produkt gebunden sind, etwa Kfz-Händler, soll es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Anforderungen an die Anerkennung von privatrechtlich organisierten Ombudsleuten als außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsstellen festzulegen. Das Vermittlerregister bei den Industrie- und Handelskammern soll Kunden, Versicherungsunternehmen und auch ausländischen Behörden Auskunft geben, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist.


Der Bundesrat hat 18 Prüf- und Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf vorgebracht. Unter anderem regt er an, dass die Privilegierung produktgebundener Vermittler auch die Vermittlung von Restschuldversicherungen umfassen soll, die von Händlern als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Dienstleistung im Zusammenhang mit Finanzierungsgeschäften angeboten werden. Es sei absolut marktüblich, heißt es in der Stellungnahme, dass Restschuldversicherungen vom Kfz-Handel wahlweise mit Finanzierungsangeboten vermittelt werden.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 27.06.06