2/1.6 Zu § 21 Abs. 3 BEEG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 126 Abs. 2 BGB

Autor: Kolmhuber

Unterscheidung von Zeitbefristung mit Angabe des Befristungsgrunds und Zweckbefristung

Besprechung zum Urteil des LAG Rheinland-Pfalz v. 10.03.2016 - 5 Sa 365/15

I. LeitsatzDie Vereinbarung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt schließt eine Zweckbefristung grundsätzlich aus.