3/13 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Autoren: Klatt/Busse

Sowohl Sperrzeiten als auch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach den §§ 156, 157 und 158 SGB III haben Auswirkungen auf den Leistungsanspruch, der dann nicht zur Auszahlung gelangt. Bei Sperrzeitentscheidungen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht nur das Ruhen des Leistungsanspruchs bewirken, sondern auch zu einer Minderung der Anspruchsdauer führen, schließlich zu einem Erlöschen des Anspruchs bei mehreren Sperrzeiten nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III führen können.