Autor: Sitter |
Die Vorschrift enthält dispositives, durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag abdingbares Recht.1) Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 619 BGB. Der Anspruch kann daher kollektiv- und einzelvertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Tarifverträge bestimmen vielfach genau, in welchen Fällen der persönlichen Verhinderung und für welche Zeit der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat (z.B. §
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