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Behinderte Menschen - Zustimmung des Integrationsamts

In Verwaltungsrechtstreiten ist nach Ansicht des BVerwG (st. Rspr.) § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG nicht entsprechend anzuwenden. Verwaltungsstreitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten (§ 85 SGB IX) werden deshalb gem. § 52 Abs. 1 GKG mit 5.000 Euro bewertet.60)

Abweichend hiervon hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Streitwert analog § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG auf das Vierteljahresentgelt festgesetzt.61)

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Beschäftigung

Im Gegensatz zum → Weiterbeschäftigungsantrag wird bei einer Leistungsklage, die ohne zusätzlichen Bestandsschutzantrag (z.B. Kündigungsschutzklage) auf tatsächliche Beschäftigung gerichtet ist, vertreten, dass zwei Bruttomonatsgehälter,62) im Fall eines grundsätzlichen Streits auch ein Vierteljahresentgelt anzusetzen ist.63)

Streitwertkatalog: I 12, ein Bruttomonatsgehalt.

Beschlussverfahren

Die häufigsten Gegenstände des Beschlussverfahrens betreffen

Betriebsrat

Betriebsratsmitglied

Einigungsstelle

Mitbestimmung