Autor: Weyand |
Das Gesetz kennt nur das Endzeugnis ("bei Beendigung" des Arbeitsverhältnisses), ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das noch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erteilt werden soll, ein sogenanntes Zwischenzeugnis, besteht nicht. In zahlreichen Tarifverträgen, wie etwa in §
Darüber hinaus ergibt sich nach der ständigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ein vertraglicher Anspruch eines Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn ein berechtigter Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses gegeben ist.18)
In folgenden Fällen wird in Rechtsprechung und Schrifttum der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bejaht:
bei der Ankündigung einer Kündigung durch den Arbeitgeber, |
bei erstinstanzlichem Obsiegen des Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess,19) |
bei einem Bewerbungswunsch des Arbeitnehmers, |
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