Autor: Garben |
Ein moderner Arbeitsvertrag kommt heute kaum mehr ohne Anlagen aus. Ein wesentlicher Grund dafür sind die datenschutzrechtlichen Informationspflichten des Arbeitgebers.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung muss ein Arbeitgeber seine Beschäftigten über den Inhalt, der Speicherung und der Nutzung der erhobenen Daten informieren (Art.
Zudem müssen Beschäftigte auf das Datengeheimnis nach Art.
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