4/2.9.6 Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

Autor: Kloppenburg

Beamtenrechtsgrundsätze

Von nicht unerheblicher Bedeutung sind einstweilige Verfügungen im Rahmen von Konkurrentenklagen. Das BAG hat im Wesentlichen die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze übernommen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 33 Abs. 2 GG muss ein unter Verstoß gegen die Grundsätze der Bestenauslese abgelehnter Bewerber grundsätzlich die Möglichkeit haben, vor Gericht die Beachtung seines Rechts effektiv durchzusetzen.27)

Zeitpunkt der Geltendmachung

Der einstweilige Rechtsschutz ist hier so bedeutsam, weil ein Unterlassungsanspruch erst mit Abschluss eines Auswahlverfahrens entstehen kann. Bis dahin ist der Unterlassungsanspruch unbegründet, weil der Arbeitgeber sich nicht als Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB verhalten hat. Eine konkrete Bedrohung des Rechts auf gleichen Zugang zum Amt besteht nach der Rechtsprechung des BAG erst, wenn das für die Auswahlentscheidung zuständige Organ eine das Bewerbungsverfahren abschließende Entscheidung getroffen hat.28)

Rechtzeitige Ergebnismitteilung