8/9.8.4 Umfang des Schadensersatzes

Autor: Lakies

Es ist der Schaden zu ersetzen, der infolge der vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entsteht. Maßgebend ist der Vergleich des vorzeitig beendeten mit einem ordnungsgemäß erfüllten Ausbildungsverhältnis.9) Der Schaden besteht in der Differenz zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage.10)

Es ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB). Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung nicht genügend war, ist der Geschädigte in Geld zu entschädigen (§ 251 Abs. 1 BGB). In Betracht kommt auch der Ersatz eines entgangenen Gewinns (§ 252 BGB). Mitverschulden der anderen Seite ist gem. § 254 BGB zu berücksichtigen und kann zu einer Minderung der Pflicht zur Leistung von Schadensersatz führen.11)

Auflösungsschaden