9/4.12 Merkzeichen "T" (ehem. Telebusberechtigung)

Autor: Senger-Sparenberg

Das Merkzeichen "T" (Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst des Landes Berlin, ehemals: "Telebusberechtigung") ist eine Besonderheit für schwerbehinderte Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Land Berlin haben. Dieser Personenkreis hat die Berechtigung, einen besonderen Fahrdienst zu nutzen.109) Voraussetzung ist, dass das Merkzeichen "aG" im Ausweis eingetragen ist, ein mobilitätsbedingter GdB von mindestens 80 und Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen nachgewiesen sind. Die Benutzung ist nicht kostenlos, darf allerdings auch nicht die Tarife im öffentlichen Nahverkehr überschreiten.

109)

Vgl. GVBl Berlin, Nr. 33, 322 f.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.03.2020