9/4.3 Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Autor: Senger-Sparenberg

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes36) mit Wirkung zum 01.01.2017 das bisherige Merkzeichen "aG" geändert. Rechtstechnisch erfolgte dies nunmehr durch Aufhebung des bisherigen Teils D Nr. 3 der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung und durch Erweiterung des § 146 SGB IX um einen Absatz 3, der wie folgt lautete: