Autor: Senger-Sparenberg |
Die mit dem Merkzeichen "H" verbundenen Ausgleichsregelungen sind im Wesentlichen in § 228 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1 SGB IX geregelt. Dieses Merkzeichen berechtigt vor allem zur Einräumung von Freibeträgen bei der Einkommensteuer, zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Eigenbeteiligung und zur Kfz-Steuerbefreiung.
Der Begriff der Hilflosigkeit in § 228 Abs. 1 SGB IX ergibt sich aus den Definitionen der §§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|