BAG - Urteil vom 11.01.1989 (5 AZR 22/88)
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger das Gehalt für den Monat September 1984 in unstreitiger Höhe von 2.647,95 DM netto beanspruchen kann oder ob die Beklagte berechtigt ist, ihm diese Zahlung zu verweigern, [...]