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OVG Hamburg - Beschluß vom 02.04.1990 (Bs IV 88/90)

Sozialhilferecht: Kriterien der Ermessensausübung in § 15a BSHG, Übernahme von Mietverbindlichkeiten

Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet. Die Antragsgegnerin kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, zum Erhalt der jetzigen Unterkunft des Antragstellers die bis Februar [...]
OVG Hamburg - Beschluß vom 22.03.1990 (Bs IV 92/90)

Sozialhilferecht: Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft, Krankenversicherungsbeiträge

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Auch mit dem Beschwerdevorbringen werden die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1 und 3 VwGO, § 920 [...]