ArbG Marburg - Urteil vom 04.11.2003 (2 Ca 212/03)
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Anweisung der Beklagten rechtsunwirksam sei, im Fall der Rufsbereitschaft spätestens innerhalb von 45 Minuten nach Benachrichtigung in der Klinik anwesend [...]