LAG Köln - Beschluss vom 10.12.2006 (4 (5) Ta 437/06)
Das Arbeitsgericht hat den Streitwert zu Recht nicht höher als auf ein halbes Bruttomonatsgehalt festgesetzt. Die Kammer nimmt dazu auf die ausführliche Begründung des Arbeitsgerichts im Schreiben vom 05.10.2006 Bezug. [...]