LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 24.10.2023 (L 23 SO 189/23 B ER)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Die [...]