Immer Ärger mit der Bauzeit: Warum es für den Auftragnehmer oft besser ist, sofort zu reagieren und die Wartezeit zu verweigern

1. Ein typischer Fall

Die Kalkulation des Auftragnehmers auf der Zeitebene

Ein Unternehmer des Elektrohandwerks bekommt für ein größeres Bauvorhaben eine Ausschreibung.

In dieser ist die zu erbringende Installationsleistung beschrieben; zur Bauzeit enthält die Ausschreibung lediglich den voraussichtlichen Baubeginn und den Termin der Endfertigstellung.

Der Auftragnehmer kann und muss sogar angesichts der Arbeitsmenge und der zur Verfügung stehenden Zeit davon ausgehen, dass er die Installationsleistungen in voller Dispositionsfreiheit kontinuierlich sozusagen Wand für Wand und Raum für Raum mit einem allzeit produktiv genutzten Personaleinsatz von mindestens vier Fachkräften zuzüglich örtlicher Bauleitung und entsprechendem Materialeinsatz und Baustelleneinrichtung durchführen kann (und muss!).

Anders ist bei der laut Ausschreibung zur Verfügung stehenden Zeit (sagen wir drei Monate) die ausgeschriebene Arbeitsleistung nicht zu bewältigen.

Der Unternehmer kalkuliert also damit, dass er die Baustelleneinrichtung für drei Monate vorhalten muss und in diesen drei Monaten stets mindestens vier Personen zuzüglich örtlicher Bauleitung produktiv einsetzen kann.

Mit dieser seiner einen realen Preis mit Marge ausweisenden Kalkulation bekommt der Unternehmer den Zuschlag.

Vollkommen abweichende, nicht vorhersehbare Bauumstände