Zu §§ 635, 638 BGB a.F.Verjährung vor Abnahme entstandener Gewährleistungsansprüche
BGH, Urt. v. 08.07.2010 - VII ZR 171/08 NZBau 2010, 768 = IBR 2010,
I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,
wie werkvertraglíche Gewährleistungsansprüche verjähren, wenn diese vor der Abnahme entstanden sind.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung von BGH, Urteil vom 30.09.1999 - VII ZR 162/97 = BauR 2000,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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