Zu §§ 635, 638 BGB a.F.

Zu §§ 635, 638 BGB a.F.Verjährung vor Abnahme entstandener Gewährleistungsansprüche

BGH, Urt. v. 08.07.2010 - VII ZR 171/08 NZBau 2010, 768 = IBR 2010, 577

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

wie werkvertraglíche Gewährleistungsansprüche verjähren, wenn diese vor der Abnahme entstanden sind.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung von BGH, Urteil vom 30.09.1999 - VII ZR 162/97 = BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = IBR 2000, 30)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: