Zu §
KG, Urt. v. 16.02.2018 - 21 U 66/16 (noch n.rkr.)IBR 2018,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Auftragnehmer berechtigt ist, später nach einer einzigen Fristsetzung noch zu kündigen, wenn er bei seinem Verlangen nach Sicherheitsleistung nur eine Arbeitseinstellung angedroht und dann - mangels Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber - die Arbeiten nur eingestellt hat.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Hat der Unternehmer dem Besteller gemäß §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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