Zu §§
BGH, Urt. v. 07.12.2017 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wann technische Anlagen als Bauwerke im Sinne des Verjährungsrechts zu qualifizieren sind.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Technische Anlagen (hier: industrielle Anlage zur Produktion von Kartoffelchips) können selbst als Bauwerk im Sinne des Verjährungsrechts zu qualifizieren sein. Das setzt voraus, dass die technische Anlage mit dem Erdboden unmittelbar oder mittelbar über ein Gebäude fest verbunden ist, ohne dass es sich um wesentliche Bestandteile (§§
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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