Zu §§
BGH, Urt. v. 12.01.2012 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
a) | wann ein Anspruch auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten vor der Abnahme besteht, |
b) | wann die Verjährung des vor der Abnahme entstandenen Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beim |
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Gemäß §
2. Dieser Grundsatz erfährt eine Ausnahme, wenn die Fristsetzung und die Kündigung reine Förmelei wären, weil der mit ihnen verfolgte Zweck, den Auftragnehmer zur Erfüllung anzuhalten und klare Verhältnisse zu schaffen, nicht berührt ist.
3. Die Verjährung des vor der Abnahme entstandenen Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt beim
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