Zu §§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 1,
BGH, Urt. v. 09.02.2012 - VII ZR 31/11 IBR 2012,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wann eine Mindestsatzunterschreitung vorliegt und wann der Auftrag eines Tragwerksplaners mehrere Gebäude umfasst.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der
2. Ein Auftrag umfasst jedenfalls dann mehrere Gebäude im Sinne der § 22 Abs. 1, §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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