Zu §§ 119, 123, 634a Abs. 3, 640 BGBFolgen einer vorzeitigen Abnahmeerklärung
OLG München, Urt. v. 13.12.2011 - 9 U 2533/11 IBR 2012, 138 = NJW-Spezial 2012, 110
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
a) | ob auch bei offensichtlichem Vorliegen von Baumängeln und erheblichen nicht fertiggestellten Leistungen die Abnahme des gesamten vertragsgegenständlichen Bauvorhabens erklärt werden kann, |
b) | ob eine derartige Abnahmeerklärung angefochten werden kann. |
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam und kann später nicht wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand angefochten werden."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|