Zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB

Zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGBVerjährungshemmung eines Werklohnanspruchs im selbständigen Beweisverfahren

BGH, Beschl. v. 09.02.2012 - VII ZR 135/11 IBR 2012, 237 = NJW Spezial 2012, 173

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu der Frage,

unter welchen Voraussetzungen der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wegen vorhandener Mängel eine Verjährungshemmungswirkung auch für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers hat.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Vom BGH wird noch einmal klargestellt, dass grundsätzlich die Hemmungswirkung einer Verjährung nur für solche Ansprüche eingreifen könne, die für die zum Gegenstand des Beweisverfahrens gemachten Tatsachenbehauptungen von Bedeutung seien. Hieran fehle es, wenn der Auftragnehmer die Mangelfreiheit aufklären lassen wolle, um Mängelrechte des Auftraggebers abzuwehren.