Erläuterungen zum Schriftsatzmuster "Klage wegen Urheberrechtsverletzung an Entwürfen, §§ 16, 97 UrhG - Stufenklage"

Der Architekt ist nicht gezwungen, eine Stufenklage zu erheben. Er kann selbstverständlich auch den Antrag auf Auskunft bzw. Rechnungslegung gesondert geltend machen. Der Vorteil der Stufenklage liegt darin, dass nur die Kosten eines Prozesses anfallen (wenn auch mit höherem Streitwert als bei einer isolierten Auskunftsklage). Nachteilig kann sein, dass der Beklagte gegen das Urteil der 1. Stufe (Auskunft) gesondert Rechtsmittel einlegen und damit die Zahlungsanträge (Stufe 3) verzögern kann. Die Abwägung, welcher prozessuale Weg beschritten wird, hängt daher auch von der Eilbedürftigkeit ab.