VGH Bayern - Beschluß vom 10.12.1985 (22 NE 85 A.2636)
I. Die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten dea Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird je Antragsteller auf 5.000,- DM festgesetzt. A. I. Die [...]